30.08.2022

Seit September 2021 sind Lichtquellen verboten, die zu viel elektrische Energie verbrauchen. Sie erreichen nicht mehr die Mindest­effizienz­grenzwerte, wie sie die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 der Europäischen Union fordert. Seit dem 1.9.2021 dürfen z. B. Kompakt­­leuchtstoff­­lampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiespar­lampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ab dem 24.8.2023 sind dann auch lineare T8-Leuchtstoff­lampen und die meisten Halogen­lampen­­typen nicht mehr erlaubt.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich zukunfts­fähigen und energie­effizienten Beleuchtungs­konzepten.